Hunde im Strassenverkehr

Was ist mit meinem Hund im Fahrzeug und im Strassenverkehr?

Wer ein Tier ungesichert im Auto mitführt, gefährdet nicht nur das Tier, sondern sich selbst, Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Die Sicherung von Hunden im Auto ist nicht nur in der Reisezeit wichtig.

Das ungesicherte Tier kann den Fahrer ablenken und so gefährliche Situationen hervorrufen. Bei einer Vollbremsung kann das Tier durch die Windschutzscheibe katapultiert werden und bei den Fahrzeuginsassen schwere bis tödliche Verletzungen verursachen.

Deshalb sind in den §§ 22 und 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) einschlägige Vorschriften verankert, die unter anderem den sicheren Transport von Hunden im Auto vorschreiben und die Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers hierfür bestimmen.

Im gesetzestechnischen Sinne sind Hunde (Tiere) Ladung. Die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen oder hin- und herrollen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Der Fahrer ist neben anderem dafür verantwortlich, dass die Ladung (also auch im Auto mitgeführte Tiere) vorschriftsmäßig gesichert ist und dass von ihr die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Wie das zu geschehen hat, wird im einzelnen nicht vorgeschrieben. Einen sicheren Transport könnte z.B. eine maßangefertigte Hundebox gewährleisten.

Wer diese Vorschriften mißachtet, handelt i.S. des § 49 STVO ordnungswidrig. Einfache Verstöße, etwa das folgenlose ungesicherte Mitführen von Hunden, werden mit 35.00€ Bußgeld geahndet; kommt es zu einer Gefährdung, dann sind 50.00€ und 3 Punkte in der Verkehrssünderkartei Flensburg fällig.
(Stand 01/2007)

Entsprechende Sicherungseinrichtungen sollten nur nach fachkundiger Beratung in einschlägigen Geschäften und für das betreffende Tier individuell beschafft werden. Man kann sich auch beim ADAC oder anderen Verkehrsclubs entsprechend beraten lassen.